BEG 458
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BEG 458
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Bedingungen gültig ab 21.07.2026
Merkblatt Zuschuss Nr. 458 · Stand 07/2026
Vorhaben
Förderfähige Gesamtkosten (€)
Brutto-Investitionskosten laut BzA, vor Deckelung
Anzahl Wohneinheiten im Gebäude
Wird eine Einheit vom Antragsteller selbst bewohnt?
Ja
Nein
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur für die selbstgenutzte Haupteinheit
Klimageschwindigkeitsbonus — Altheizung tauschfähig?
Ja
Nein
Öl / Kohle / Gasetagen / Nachtspeicher (jedes Alter) oder Gas-/Biomasseheizung ≥ 20 Jahre
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (€)
Durchschnitt der beiden Kalenderjahre vor Antragstellung
Kind im Haushalt gemeldet (Familienzuschlag)?
Ja
Nein
+10.000 € auf die jeweilige Einkommensgrenze, einmalig
Förderaufbau
Deckel 70%
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BEG 458
Förderergebnis
Bedingungen gültig ab 21.07.2026
Erstellt am
Näherungsweise Abbildung des Merkblatts BEG 458 (Fassung 21.07.2026) — Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (nur selbstgenutzte Einheit), dreistufiger Einkommensbonus 40/30/10 % bis 30.000/40.000/50.000 € (+10.000 € Familienzuschlag), Deckel 70 % bzw. 80 % bei Einkommen ≤ 30.000 € (bzw. ≤ 40.000 € mit Kind). Keine Rechtsverbindlichkeit — Einzelfallprüfung durch Energieeffizienz-Expertin/-Experten erforderlich.